Fabian Braun
Fabian Braun Immobilien
Händelstraße 111
90571 Schwaig
Deutschland

Tel.: +491728322359
E-Mail: f.braun@braun-realestate.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE95643782611

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/ Nachweistätigkeit anfallende Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder einer abweichenden Vereinbarung etwas anderes, hat der Maklervertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns, andere Makler mit Vermittlungs- und/ oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde für die uns
dadurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/ oder Nachweistätigkeit erfolgt auf Grund der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und oder Zwischenverkauf oder
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. 

4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/ oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Verkaufsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder
aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die
Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklerauftrages die Vertragsangelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des
Maklervertrages von dritter Seite, so hat er mit dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposees, die von uns erteilten Objekt -vertragsbezogenen Informationen, sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/ oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und dies nicht an Dritte weiterzuleiten. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadenersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlung- und/ oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mir diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unsere vertragsgemäße Nachweis-/ Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchen Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftspflicht wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposes, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer Oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Fabian Braun Immobilien angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustande. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklerprovision ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.
Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtage-anspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.

Schadenersatz:
Alle Angaben in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den  eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Fabian Braun Immobilien in Höhe der angegeben Maklerprovision, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für Ihn
bestimmte Angebot an Dritte zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt. Haftung oder Gewähr. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. 

9. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruht oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

11. Datenschutz: Alle Personen und objektbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrages verwendet. Der Auftraggeber willigt mit der Datenverarbeitung an Dritte ein, sofern dies für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Änderungen und Ergänzungen, der mit Ina Bauer Immobilien geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

12. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, berührt die die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Der Gerichtsstand ist Hersbruck.

13. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Fabian Braun Immobilien, Händelstraße 111, 90571 Schwaig, fabian-braun-immobilien@web.de, mittels einer eindeutigen Erklärung ( z.B ein mit der Post versandter Brief, oder Email) über
Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Formular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausführung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für dieses Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie von uns der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtaufwand der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.